Offizialat / Kirchliches Gericht
Als Leiter eines Bistums besitzt der Bischof gesetzgebende, ausführende und richterliche Amtsgewalt. In der bischöflichen Leitungsvollmacht sind alle drei Funktionen vereint. Im praktischen Alltag gibt es jedoch auch eine gewisse Gewaltentrennung: Der Bischof regelt als Gesetzgeber das Leben im Bistum, in einzelnen Fragen ist er zur Rücksprache mit dem Priesterrat oder dem Konsultorenkollegium verpflichtet. Ihm zur Seite steht der Generalvikar, welcher die Regelungen anwendet und in die Tat umsetzt, sie also ausführt.
Der Gerichtsvikar (der Offizial) übt zusammen mit dem Bischof und in seinem Auftrag die richterliche Funktion aus. Das Offizialat vollzieht also die Rechtsprechung im innerkirchlichen Bereich. Die Rechtsprechung umfasst den Schutz von Rechten, die Feststellung rechtlicher Tatsachen, die Verhängung von Massnahmen und Strafen, die Schlichtung von Streitfällen innerhalb der Rechtsanwendung. Es handelt sich hauptsächlich um innerkirchliche und geistliche Angelegenheiten (Gültigkeit von Taufen, Eheschliessungen, Priesterweihen, Ordensversprechen, Errichtung kirchlicher Stiftungen, Vermögensfragen, Amtsenthebungen, Laisierungsgesuche,...) und Straftaten (Häresie, Schisma, Entweihung der Eucharistie und heiliger Orte oder Sachen, öffentliche Gotteslästerung, Gewalt gegen eine geweihte Person, Missbrauch des Bussakraments, Amtsanmassung, Verletzung der Amtspflicht, Abtreibung oder andere schwere Verletzungen des göttlichen oder kirchlichen Rechtes).
Der Gerichtsvikar übt seine Tätigkeit aus zusammen mit Diözesanrichtern, Kirchenanwälten, Verteidigern und Notaren. Diese verschiedenen Dienste können auch Laien, das heisst ebenso Frauen, ausführen. Priester, Diakone und Laien sollten dafür eine entsprechende Ausbildung mitbringen. Die Tätigkeit selber ist wie im zivilen Recht an entsprechende Verfahrensvorschriften gebunden.
Kontakt
Lic. iur. can. Franz Xaver Sontheimer
Offizial
Klosterhof 6b / Postfach 263
9001
St. Gallen
offizialat[at]bistum-stgallen.ch
Tel: +41 71 227 34 75