Bistumsleitung
Kanzler
Der Kanzler ist zuständig für:
- die Leitung der Bischöflichen Kanzlei. Er wird dabei unterstützt vom Leiter des Sekretariates, den Mitarbeitenden der Kanzlei und dem Archivar.
- die Organisation von Ratssitzungen, Versammlungen, Anlässen und Begegnungen.
- die Koordination der Mitarbeitenden im Ordinariat.
- die Aufsicht über kirchliche Stiftungen und die juristische Betreuung von klösterlichen Verbänden.
- die Zusammenarbeit mit den staatskirchenrechtlichen Körperschaften, Behörden und Regierungen.