Schutz und Prävention
Schutzkonzept im Bistum St.Gallen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Ehrenamtlichen und Freiwilligen des Bistums wird nach wie vor grosses und berechtigtes Vertrauen entgegengebracht. Um dieses Vertrauen auch in Zukunft zu erhalten, legen das Bistum St.Gallen und der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen Wert auf eine systematische und kontinuierliche Weiterentwicklung von Intervention, Prävention und Nachbetreuung. Die Diözesane Kommission für Schutz und Prävention und die Aufsichtskommission Schutzkonzept sind beauftragt, entsprechende Angebote oder Hilfestellungen zu entwickeln.
- Das Schutzkonzept umfasst Massnahmen und Vorgehensweisen zur Förderung und zum Schutz der seelischen, geistigen und körperlichen Integrität der Menschen. Es formuliert die Hilfestellungen, für die folgende Stellen zuständig sind.
- Das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe arbeitet seit 2002 im Auftrag des Bischofs. Es ist die zentrale Anlaufstelle für Opfer und Täter sowie für indirekt Betroffene.
- Seit 2017 stehen die Ombudspersonen Mitarbeitenden, Räten und Freiwilligen für die Bereiche der physischen und psychischen Gewalt, Mobbing, Arbeitsplatzkonflikte und emotionale Grenzverletzungen zur Verfügung.
- In einem zunächst bis 2024 laufenden Pilotprojekt können sich Menschen in Fällen von Missbrauch geistlicher Macht an zwei eigens damit beauftragte Fachpersonen wenden.
Das Schutzkonzept für die seelische, geistige und körperliche Integrität der Menschen im Bereich des Bistums St.Gallen setzt voraus und fördert zugleich eine Kultur der Achtsamkeit. Jenseits von konkreten Einzelmassnahmen geht es um die Verankerung und Pflege einer achtsamen Grundhaltung im Umgang mit sich selbst und miteinander, mit Kindern und jungen Menschen, mit Angestellten und Freiwilligen. Um eine sichere Umgebung aufzubauen und für die Würde und Rechte der anderen feinfühliger zu werden, bedarf es gemeinsamer Regeln, es braucht Fachwissen und Feedbackkultur, Hinsehen und nicht Wegschauen, Handlungsfähigkeit und Zivilcourage.
Zusatz Schutzkonzept Freiwilligenarbeit
Gesprächsangebot zur Missbrauchsstudie
Die Kommission "Schutz und Prävention" des Bistums St. Gallen steht für Fragen, für einen Austausch oder auch für einen Weiterbildungs- / Gesprächsabend in Ihrer Seelsorgeeinheit zur Verfügung.
Interessiert? praevention[at]bistum-stgallen.ch.
Weiterbildungen zum Schutzkonzept
Daten und Orte:
- Freitag, 22. November 2024, 08:30 bis 13:00 Uhr, Ebnat-Kappel · Ausschreibung 2024
- Freitag, 23. Mai 2025, 08:30 bis 13:00 Uhr, Goldach · Ausschreibung 2025
- Montag, 17. November 2025, 13:30 bis 18:00 Uhr, Wil · Ausschreibung 2025
Präventionskurs für Freiwillige – ein Angebot auf Abruf
Wenn Sie sexuelle Übergriffe und/oder Grenzverletzungen erleben oder erlebt haben von einer in der Kirche angestellten oder freiwillig tätigen Person, dann wagen Sie das Schweigen zu brechen und melden Sie sich beim Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe des Bistums St. Gallen.
Mit den zuständigen Ansprechpersonen besprechen Sie mögliche weitere Schritte: Aufarbeitung, eine allfällige begleitete Konfrontation oder die Vermittlung an eine weitere Fachstelle. Der wichtigste und zentrale Punkt ist, dass die Übergriffe aufhören!
Wenn Sie sexuelle Übergriffe als Kind erlebt haben und diese Taten schon längst verjährt sind, dann wagen Sie sich dennoch zu melden. Die Erfahrung zeigt, dass ein Deponieren «an der richtigen Stelle» als wichtig und entlastend erlebt wird. Ebenso besteht seit 2017 die Möglichkeit einen Antrag für Genugtuung an die dafür eingesetzte Kommission der Bischofskonferenz zu stellen.
Die Ansprechpersonen und das ganze Fachgremium stehen unter absoluter Schweigepflicht und sind direkt dem Bischof unterstellt. Es werden keine Schritte ohne Ihre Einwilligung unternommen.
Sie engagieren sich freiwillig für eine lebendige Pfarrei oder helfen in einer Gruppe oder bei einer Aktion mit. Dabei erleben oder erlebten Sie sexuelle Übergriffe, Grenzverletzungen körperlicher oder verbaler Art, fühlen sich in Ihrer Person in Frage gestellt oder nicht ernst genommen. Sie spüren oder erlebten, dass Sie die ungute und belastende Situation nicht selber beenden können oder wollen und suchen sich Unterstützung.
Für sexuelle Übergriffe oder Grenzverletzungen steht Ihnen das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe des Bistums St. Gallen zur Verfügung.
Bei körperlicher oder psychischer Gewaltanwendung, bei einem verbalen Konflikt oder in einer Mobbingsituation melden Sie sich bitte bei den Ombudspersonen. Erfahrene Mediator/innen unterstützen Sie den Konflikt zu beenden, zu regeln und zu verarbeiten. Die Fachpersonen begleiten Sie bei Bedarf auch an eine passende Fachstelle weiter.
Sie arbeiten im Bistum St.Gallen bzw. bei einer Institution des Katholischen Konfessionsteils und haben sich mit Ihrem Anstellungsvertrag verpflichtet das Schutzkonzept umzusetzen. Gerne unterstützt Sie die Diözesane Kommission Schutz und Prävention im Alltag rund um die Thematik Nähe und Distanz mit passenden Weiterbildungen und verschiedenen Fachstellen.
Wenn Sie selber Opfer von Gewalt oder Grenzverletzungen sind oder wenn Sie Grenzüberschreitungen seitens von Kolleginnen und Kollegen vermuten oder beobachten, dann steht Ihnen das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe zur Verfügung. Bei Arbeitsplatzkonflikten oder vermuteten Mobbingsituationen sind die Ombudspersonen für Sie da.
Sind ungute Gefühle noch gar nicht zu orten oder hinterlassen im Moment einfach Stress, Frust und Verunsicherung, steht allen in der Seelsorge Tätigen für eine Auslegeordnung oder ein persönliches Gespräch das Angebot Seelsorge für Seelsorgende (siehe im Extranet) zur Verfügung.
Sie tragen als Mitglied eines Rates oder einer Behörde besondere Verantwortung in Pfarrei und Kirchgemeinde. Dabei kann auch Ihnen ein Unrecht geschehen und Sie erleben Grenzverletzungen.
Holen Sie sich Hilfe und Unterstützung beim Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe oder bei den Ombudspersonen.
Gleichzeitig tragen Sie eine Mitverantwortung, dass der Schutz und der Integrität der Mitarbeitenden und Angehörigen Ihrer Pfarrei aber auch allen Gläubigen unseres Bistums Sorge getragen wird. Sie finden die Grundhaltung der Achtsamkeit und wichtige Informationen im «Schutzkonzept für die seelische, geistige und körperliche Integrität der Menschen im Bereich des Bistums St. Gallen».
Als Arbeitgeber tragen Sie eine besondere Verantwortung für die Umsetzung des Schutzkonzeptes. Machen Sie Nähe und Distanz zum Thema bei Anstellungs- und Mitarbeitendengesprächen und unterstützen Sie Ihre Angestellten bei Weiterbildungsmöglichkeiten. Fördern Sie eine Kultur, in der Nähe und Distanz thematisiert werden dürfen. Damit schaffen Sie die Möglichkeit, dass Grenzverletzungen angesprochen werden.
Für Ihre Unterstützung steht Ihnen die Diözesane Kommission Schutz und Prävention gerne zur Verfügung.
Die Diözesane Kommission Schutz und Prävention unterstützt Arbeitgeber und Vorgesetzte in der Umsetzung des Schutzkonzepts. Sie ruft das Thema durch regelmässige Weiterbildungen in Erinnerung. Alle BerufsanfängerInnen im Bistum werden ins Schutzkonzept eingeführt.
Über den Newsletter Bildung werden die Angebote aufgeschaltet.
Das Schutzkonzept für die seelische, geistige und körperliche Integrität der Menschen im Bereich des Bistums St.Gallen setzt eine Kultur der Achtsamkeit voraus und fördert sie gezielt. Jenseits von konkreten Einzelmassnahmen geht es um die Verankerung und Pflege einer achtsamen Grundhaltung im Umgang mit sich selbst und miteinander, mit Kindern und jungen Menschen, mit Angestellten und Freiwilligen. Um eine sichere Umgebung aufzubauen und für die Würde und Rechte anderer feinfühliger zu werden, bedarf es gemeinsamer Regeln; es braucht Fachwissen und Feedbackkultur, Hinsehen und nicht Wegschauen, Handlungsfähigkeit und Zivilcourage.
Aufsichtskommission Schutzkonzept
Die Aufsichtskommission setzt sich zusammen aus:
Guido Scherrer, Generalvikar, Präsident
Thomas Englberger, Kanzler
Cornelia Brändli-Bommer, Vertreterin Administrationsrat
Dr. Armin Bossart, Vertreter St.Gallischer Kirchgemeindeverband
Hansjörg Ritter, Vertreter der staatskirchenrechtlichen Organe der Kantone Appenzell AI und AR
Ihre Aufgabe sind:
- Aufsicht über Massnahmen
- Qualitätssicherung
- Mahnen
- Vernetzen
- Erstellen des Budgets
Die Aufsicht über das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe im Bistum St. Gallen liegt direkt beim Bischof. Arbeit und allfällige Massnahmen im Bereich sexuelle Übergriffe unterstehen deshalb nicht der Aufsichtskommission.
Diözesane Kommission Schutz und Prävention
Die Diözesane Kommission Schutz und Prävention setzt sich zusammen aus:
Franz Kreissl, Leitung Pastoralamt, Präsidium
Ingrid Krucker, Leiterin Regensamt
Michael Kontzen, Vertretung Abt. Personal
Hildegard Aepli, Vertretung Abt. Spiritualität und Bildung
Claudia Vetsch, Vertretung Bereich Jugend (aus Fachstelle DAJU oder Kantonsleitung JuBla)
Pius Gebert, Fachgremium
Markus Stäheli, Kirchgemeindeverband,
Dolores Waser Balmer, externe Fachperson
Ihre Aufgaben sind:
- Sicherstellen von Umsetzung, Evaluation und regelmässige Thematisierung des Schutzkonzepts
- Erarbeitung Leitfaden und Verhaltenskodex für Freiwillige
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