... nachdem die Kirchen an den Schulen nur noch Religionsunterricht erteilen und ERG (Ethik-Religionen-Gemeinschaft) ausschliesslich durch schulische Lehrpersonen unterrichtet wird.
Inhalt der Weisungen sind Regelungen für den Religionsunterricht im Bistum St. Gallen. Diese wurden erlassen vom Bischöflichen Ordinariat und vom Katholischen Konfessionsteil und bestimmen die gesetzliche Grundlage des Religionsunterrichts.
Die Handreichung enthält die ökumenischen Vereinbarungen für den Religionsunterricht, die zwischen der katholischen und der evangelisch-reformierten Landeskirche getroffen wurden. Beispiele dafür sind die institutionelle Zusammenarbeit, Kontakt zu den örtlichen Schulen, das Meldeverfahren (Regelungen über die An- und Abmeldung), Kriterien über die Zuteilung, die Finanzierung, die Weiterbildung von Religionslehrpersonen und die Schlichtungs- und Schiedsstelle.
Das Beschwerdemanagement regelt Beschwerden rund um die gesamte Organisation des Religionsunterrichts und die Umsetzung des Lehrplans. Somit sollten eine konstruktive Zusammenarbeit und ein vertrauensvoller Umgang aller am Unterricht beteiligten Personen möglich sein.
Mit diesen Dokumenten hoffen wir, eine reibungslose Organisation des Religionsunterrichts zu unterstützen.