In der Stellungnahme bringen SBK und EKS einige grundlegende theologisch-ethische Überlegungen zur Sprache. Die Stellungnahme soll als Orientierungshilfe für die bevorstehende Abstimmung vom 29. November 2020 dienen.
Die Mitglieder der SBK teilen die Sorgen der Initianten der KVI. Diese fordert nämlich eine Selbstverständlichkeit: Konzerne mit Sitz in der Schweiz sollen für verursachte Schäden an Mensch und Natur geradestehen. Sie gründet auf zwei zentralen Anliegen der biblischen Botschaft: Nächstenliebe und Bewahrung der Schöpfung. Die Kirche hat eine Verantwortung, für diese Grundsätze einzustehen – weltweit.
Die KVI schlägt einen politischen Weg vor, um Menschenrechtsverletzungen besonders gegenüber den ärmsten und wehrlosesten Menschen zu bekämpfen. Die Beurteilung der politischen Abstimmungsfrage ist dem Sachverstand der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anheimgestellt. Sie sind ihrem eigenen Gewissen verpflichtet.
Die Stellungnahme «Wirtschaft braucht Menschenrechte» zur KVI: http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/sorgen-der-initianten-der-kvi
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