Diözesane Räte von Bischof Markus Büchel formal wieder eingesetzt.
Die diözesanen Räte werden laut Kirchenrecht beim Bischofswechsel sistiert. Bischof Markus Büchel signalisierte sofort nach der Wahl, dass er mit allen drei Räten in derselben Zusammensetzung wie bisher weiterarbeiten möchte. Er hat den Priesterrat, den Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger/-innen und den Seelsorgerat nun auch formal per Dekret wieder eingesetzt.
An der gemeinsamen Oktober-Tagung der beiden Räte übergab Bischof Markus Büchel das Einsetzungsdekret an die beiden Präsidenten Josef Wirth (Priesterrat) und Linus Brändle (Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger/-innen). Auch der Präsident des Seelsorgerats, Alex Hautle, hat das Einsetzungsdekret erhalten. Er wolle wie sein Vorgänger Bischof Ivo Fürer in partnerschaftlicher Weise mit den diözesanen Beratungsgremien unterwegs sein, betonte Bischof Markus Büchel.
Anliegen formuliert
Die Seelsorgerinnen und Seelsorger waren in der ersten Sitzung mit dem neuen Bischof eingeladen, in Gruppen Anliegen für eine künftige Strategie im Bistum zu formulieren. Dabei gilt es, die heutige Situation in der Schweiz zu berücksichtigen: Vielen Menschen ist nicht mehr bekannt, was Kirche ist und welche Aufgaben sie in der heutigen Gesellschaft übernimmt. Liturgie (Gottesdienste) und Katechese (Unterricht) sind «Kerngeschäfte» der Kirche. Die Diakonie – die Unterstützung von Bedürftigen – hat einen steigenden Stellenwert in den Pfarreien. Teils werden heute diakonische Aufgaben von kirchlichen Sozialarbeitern übernommen. Auch strukturell ist die Kirche in grossem Wandel. Seelsorgeeinheiten fassen einzelne Pfarreien in grössere Pastoralräume zusammen. Dafür wünschen sich die Räte intensive Begleitung durch die zuständigen Bistumsstellen. Alle Arbeitsgruppen wollten zudem der Erwachsenenkatechese stärkere Gewichtung geben.
Freude und Hoffnung
Die Orientierung der Pastoral am 2. Vatikanischen Konzil war ein grundlegender Wunsch der anwesenden Priester und Laienseelsorger(innen). Bischof Markus hat mit seinem Wahlspruch «in gaudio et spe» – «in Freude und Hoffnung» ein deutliches Zeichen dahin gesetzt. Die Pastoralkonstitution des 2. Vatikanischen Konzils beginnt mit den Worten «gaudium et spes» – «Freude und Hoffnung». Als Leiter des Pastoralamtes des Bistums, als Bischofsvikar und vorher als Seelsorger in verschiedenen Pfarreien ging es Bischof Markus immer zentral um den konkreten Menschen – mit seinen Freuden, seinen Hoffnungen und Sehnsüchten, aber auch mit seiner Trauer und Angst, mit all dem, was im Leben Freude bereitet, aber auch mit dem, was das Leben zur Last macht.
Gesellschaftsfragen
Die Kirche spielt im Leben der heutigen Menschen meist keine Hauptrolle mehr und die kirchliche Sprache ist je länger je übersetzungsbedürftiger für sie. Vermehrte Bemühungen um eine verständlichere Sprache wurden an der Tagung als prioritär bezeichnet. Ebenso wünschten sich die meisten Seelsorgerinnen und Seelsorger eine Kirche, die öffentlich mitdiskutiert und zu gesellschaftspolitischen Fragen aus christlichem Hintergrund heraus Stellung bezieht.
Weitere Traktanden
An der Tagung in Jona haben die Mitglieder der Räte in Zweiter Lesung über das Papier «Empfehlungen für neue Richtlinien zu Firmung ab 18» diskutiert und an den Bischof weitergeleitet. Zur Kenntnis genommen wurde weiter das Papier «Frauengemeinschaften Geistlich begleiten», welches der Katholische Frauenbund St. Gallen-Appenzell kürzlich verabschiedet hat. Darin ist festgehalten, was die Geistliche Begleitung – das Präsesamt – in Frauengemeinschaften beinhalten sollte. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger betonten die zentrale Rolle der Frauengemeinschaften in den Pfarreien und bedauerten teils, dass die Zeit für die Präses-Aufgabe manchmal zu knapp sei. Priesterrat und Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger/-innen haben das Papier des Frauenbundes St. Gallen Appenzell mit Interesse und zustimmend zur Kenntnis genommen. Vorgeschlagen wurde, auch vom Bistum her die Präsesfrage in Frauengemeinschaften aufgrund dieses Dokumentes dekanatsweise zur Sprache zu bringen.