Mit der Wahl von Dr. Titus Lehnherr, Offizial (Verantwortlicher kirchliches Gericht) und Mitglied der Bistumsleitung ins Residenzkapitel wird eine bestehende Vakanz besetzt.
Die Wahl der residierenden Domherren steht – so zu lesen in der Reorganisationsbulle von 1847 – je zur Hälfte dem St. Galler Bischof und dem Katholischen Administrationsrat zu. Die vom Administrationsrat gewählten werden schliesslich vom Bischof ernannt. Der Administrationsrat hat Dr. Titus Lenherr am 23. Oktober gewählt, die Ernennung durch den Bischof erfolgt auf den 7. November 2012.
Der neue Kanonikus
Dr. Titus Lenherr (1942) ist in Jonschwil SG aufgewachsen. Nach dem Noviziat und dem Studium bei der Schweizerischen Missionsgesellschaft Bethlehem, ging er nach München, wo er 1967 auf die „Katholische Integrierte Gemeinde“ traf. Sein Berufsweg als Lehrer, „Sachbearbeiter“, Jurist, Theologe und, nach der Priesterweihe 1983, als Priester (in Deutschland, Tansania und Italien), war durch die Bedürfnisse dieser Gemeinde bestimmt. 2001 kehrte Titus Lenherr in die Schweiz zurück. Von 2001 bis 2008 war er Vikar in Zürich und Richter am dortigen kirchlichen Gericht. Seit 2008 ist er für das Bistum St. Gallen als Offizial und als mitarbeitender Priester tätig.
Das Domkapitel
Das Domkapitel des Bistums St. Gallen setzt sich aus dreizehn Mitgliedern zusammen, nämlich aus fünf residierenden Domherren (Kanonikern), die als Berater und Mitarbeiter des Bischofs am Bischöflichen Ordinariat oder in der Stadt St.Gallen tätig sind, und acht nichtresidierenden Domherren, die als Pfarrer auf dem Land wirken – die Land- oder Ruralkanonikus heissen. Bedeutendste, nicht einzige, Aufgabe des Domkapitels ist jeweils die Wahl des Bischofs von St. Gallen. (sar.)