Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK und die Schweizer Bischofskonferenz SBK rufen die eidgenössischen und kantonalen Behörden auf, für eine den Menschenrechten und der Bundesverfassung konforme Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu sorgen.
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK und die Schweizer Bischofskonferenz SBK haben die Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ abgelehnt. SEK und SBK nehmen die heutige Annahme der Initiative durch das Schweizer Stimmvolk zur Kenntnis.
SBK und SEK rufen die eidgenössischen und kantonalen Behörden auf, die Initiative menschenrechts- und völkerrechtskonform sowie in Übereinstimmung mit der Bundesverfassung umzusetzen. Jeder Einzelfall muss sorgfältig geprüft werden. Drohen im Empfängerland Verfolgung, Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen, dürfen keine Ausschaffungen erfolgen.
Für SBK und SEK ist wichtig, dass sich keine Negativsicht auf Migranten und Migrantinnen in der Bevölkerung festigt. Die Schweiz muss ein verlässlicher Rechtsstaat bleiben, in dem die Menschenrechte zentraler Referenzrahmen jeglichen staatlichen Handelns sind.
Bern/Freiburg, 28. November 2010
Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK
Schweizer Bischofskonferenz SBK