Gedenkanlass für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement führte am 11. April 2013 in Bern zusammen mit Kantons- und Gemeindevertretern und weiteren offiziellen Gremien einen Gedenkanlass für Opfer von fürsorgerischen Massnahmen durch. Für die Landeskirchen der Schweiz sprach Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz. Hier der Text seiner Ansprache:
Liebe Anwesende,
Der Anlass zu dieser heutigen Veranstaltung ist schmerzlich und beschämt mich. Angesichts der gewalttätigen und sexuellen Übergriffe, die auch aus kirchlich geführten Heimen und Schulen bekannt geworden sind, fällt es mir nicht leicht, zu Ihnen zu sprechen. Die begangenen Ungerechtigkeiten und Vergehen, ja sogar Verbrechen lasten schwer auf den Kirchen, die hohe moralische Werte vertreten. Im Namen der Verantwortlichen der drei christlichen Landeskirchen in der Schweiz möchte ich gerade deshalb einige Worte an Sie richten. Ich beginne mit einem Dank für diesen Gedenkanlass. Es ist ein wichtiger Moment, wenn sich Vertreter von verschiedenen Institutionen mit Menschen treffen, denen im Rahmen von Fremdplatzierungen und anderen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Unrecht geschehen ist. Ich bin froh und dankbar, dass wir damit in einem grösseren und offiziellen Rahmen ein Zeichen des Aufeinander-Zugehens und Einander-Zuhörens setzen dürfen. Ich danke allen, die heute zu diesem Anlass gekommen sind, besonders den von Unrecht und Missbrauch betroffenen Personen. Sie brauchten viel Mut und Kraft, hierher zu kommen. Unsere Begegnungen wären nicht möglich geworden, wenn nicht Betroffene aus der Stille des Verschweigens hervorgetreten wären, ihre Stimme erhoben hätten und dies obwohl sie mit Widerständen und Verachtung rechnen mussten und leider damit auch konfrontiert wurden. Viel zu oft und zu lange haben die Opfer zu wenig Gehör gefunden.
Es ist heute nicht der Zeitpunkt, auch auf das Gute hinzuweisen, dass in Heimen, Schulen und Gastfamilien getan wurde. Heute müssen wir uns der anderen, dunklen Seite stellen. Gewalt, sexuelle Übergriffe, der Missbrauch von Kindern als Arbeitskräfte, die Trennung von Eltern und Kindern und vieles mehr. Kinder wurden ihren Eltern häufig ohne ordentliches Verfahren weggenommen. Auch erwachsene Schutzbefohlene wurden gedemütigt, misshandelt und missbraucht. Was noch bis vor wenigen Jahrzehnten geschehen ist, macht uns betroffen und sprachlos. Und es lässt sich nicht mit dem Argument: „damals war alles anders" oder „eine starke Hand hat noch niemandem geschadet" rechtfertigen.
Wir müssen uns aufrichtig fragen, wie diese Ungerechtigkeiten und Verbrechen in kirchlichen und anderen Einrichtungen geschehen konnten. Warum haben so viele weggeschaut? Warum spielten Barmherzigkeit und ein Eintreten für die Schwachen allzu oft eine untergeordnete oder gar keine Rolle? Antworten darauf sind nicht so einfach zu geben. Die damaligen Umstände und eine andere Einstellung zu Erziehung und Strafen spielten sicherlich eine Rolle. Doch persönliches Versagen von Amts- und Funktionsträgern lässt sich nicht einfach mit einer anderen Zeit entschuldigen. Umso wichtiger ist es, dass wir nach der Wahrheit suchen - eine Wahrheit, die schmerzt, in der aber auch die Kraft zur Versöhnung und zur Heilung liegt. Die Wahrheit des erfahrenen Leides muss ausgesprochen und von uns allen anerkannt werden. Denn was geschehen ist, betrifft letztlich uns alle. Es ist nicht gut, wenn das geschehene Unrecht unverarbeitet, unausgesprochen und unversöhnt unsere Gesellschaft belastet. Dies steht zudem im Widerspruch zu dem, was uns die Präambel unserer Verfassung sagt: „die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen". Erst recht steht es im Widerspruch zum Wort Jesu, auf den wir christlichen Landeskirchen uns immer wieder berufen: „Was ihr den Geringsten getan habt, das habt ihr mir getan. Was ihr den Geringsten nicht getan habt, das habt ihr auch mir nicht getan."
Ungerechtigkeiten und Verbrechen haben ihre Auswirkungen bis heute. Betroffene leiden über Jahre und Jahrzehnte an den seelischen und körperlichen Wunden, und mit ihnen auch ihre Familien, Freunde, Angehörige und das ganze soziale Umfeld. Nur wenn wir die Geschehnisse in der Erinnerung wachhalten und alle unseren Beitrag zur Anerkennung des damaligen individuellen, aber auch gesellschaftlichen Unrechts und zur Versöhnung leisten, können wir als Gesellschaft mit Zuversicht das Heute leben und in die Zukunft weitergehen. Zuzugeben, dass Unrecht geschehen ist, hilft uns, unser Gewissen zu schärfen, damit wir künftiges Unrecht möglichst vermeiden können.
So möchte ich im Namen der drei Landeskirchen in der Schweiz die Betroffenen um Vergebung bitten für das begangene Unrecht, auch wenn ich weiss, dass dies nichts ungeschehen machen kann. Und ich möchte zum Ausdruck bringen, dass Menschen, die ihre seelischen und körperlichen Wunden bis heute schmerzlich empfinden, unser besonderer Respekt und unsere mitfühlende Solidarität gehört und gebührt. Ich versichere Ihnen, dass die Kirchen aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und dass wir ehrlich bemüht sind, weiteres Unrecht und Leid zu verhindern. Wir Kirchen dürfen nie wieder zulassen, dass sich Täter für ihre Missetaten nicht vor dem Gesetz verantworten müssen. Es wird aber auch Aufgabe der ganzen Gesellschaft, aller Institutionen und jedes Einzelnen sein, sich für die Achtung der Würde aller Menschen einzusetzen.
Ich danke Ihnen für die Möglichkeit, heute zu Ihnen zu sprechen und bin gerne offen für weitere Begegnungen. Ich wünsche Ihnen allen Gottes Segen.
+ Markus Büchel
Präsident der Schweizerischen Bischofskonferenz, Bischof von St. Gallen