Seelsorgende im Dekanat Rorschach hatten Anfang Februar in einem offenen Brief Angehörige anderer Konfessionen und Religionen zur Eucharistiefeier eingeladen. Diese allgemeine Einladung widerspricht dem geltenden katholischen Kirchenrecht. Bischof Ivo Fürer lud zu einer Aussprache ein.
Diese Aussprache hat unterdessen stattgefunden.
Das Gespräch von Bischof Ivo Fürer und Bischofsvikar Markus Büchel mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern aus dem Dekanat Rorschach ist gut und in gegenseitiger Wertschätzung verlaufen.Die Seelsorgerinnen und Seelsorger haben anerkannt, dass eine allgemeine Einladung zur Eucharistie nicht möglich ist. Allerdings wird auch niemand zurückgewiesen, der im Gottesdienst in ehrlicher Absicht die Kommunion empfangen möchte. Dies war schon vor dem offenen Brief aus dem Dekanat Rorschach gängige Praxis. Es wurde in diesem Gespräch zusätzlich vereinbart, anlässlich des Jahres der Eucharistie, die theologische Fragen zum Thema Eucharistie in der Dekanatsversammlung vertieft aufzugreifen.
Auch wenn eine vollkommene Einheit der Kirchen noch nicht erreicht ist, wie dies auch die Schweizer Bischöfe in ihrem Wort zur Instruktion Redemptionis Sacramentum dargelegt haben, gibt es viele Möglichkeiten des gemeinsamen Feierns zwischen Angehörigen unterschiedlicher Konfessionen: Wortgottesfeiern beispielsweise oder gemeinsame Segnungsfeiern. Katholische und evangelische Kirche im Bistum/Kanton St. Gallen pflegen eine gute und freundschaftliche Zusammenarbeit. Unter anderem wird eine Seelsorge-Stelle im Kinderspital St. Gallen gemeinsam finanziert. Beauftragt dafür ist eine evangelische Pfarrerin.