Bischof Ivo Fürer feiert am 20. April seinen 75. Geburtstag. Nach diesem Zeitpunkt wird er,wie es üblich ist, dem Papst seinen Rücktritt anbieten. Grundsätzlich ist Bischof Ivo Fürer bereit, die Leitung der Diözese bis zur Amtsübernahme seines Nachfolgers weiterzuführen.
Im Codex Iuris Canonici (Kodex des kanonischen Rechts) steht unter Artikel 401§1: „Ein Diözesanbischof, der das 75. Lebensjahr vollendet hat, ist gebeten, seinen Amtsverzicht dem Papst anzubieten, der nach Abwägung aller Umstände entscheiden wird“. Nimmt der Papst den Rücktritt an, und beauftragt er den aktuellen Bischof mit der Leitung in der Übergangszeit, gibt es zwei Möglichkeiten. Der Rücktritt kann „nunc pro tunc“ angenommen werden. Das bedeutet, dass die Demission des scheidenden Bischofs auf den Zeitpunkt angenommen wird, zu dem der neue Bischof geweiht und somit in sein Amt eingesetzt wird. Der Papst kann Bischof Ivo Fürer auch als Administrator beauftragen. Das heisst, dass die Demission sofort angenommen und Bischof Ivo Fürer als Administrator wirken wird.
Das Wahlprozedere wird wie folgt ablaufen: Das Domkapitel unter dem Vorsitz von Domdekan Markus Büchel erstellt eine Liste von sechs Kandidaten, alle Priester der Diözese St. Gallen. Anschliessend wird die Liste zum Informativ-Verfahren über alle Kandidaten an den Heiligen Stuhl übermittelt. Die von Rom geprüfte Liste wird am Wahltag vom Domkapitel dem Katholischen Kollegium unterbreitet. Das Kollegium kann in geheimer Abstimmung höchstens drei der auf der Liste genannten Kandidaten als mindergenehm streichen. Darauf nimmt das Domkapitel die Wahl vor.
Das ganze Verfahren vom angebotenen Amtsverzicht durch Bischof Ivo Fürer bis zur Weihe des künftigen Bischofs dürfte einige Monate dauern. Bischof Otmar Mäder beispielsweise demissionierte am 24. September 1994. Die Bischofsweihe seines Nachfolgers Ivo Fürer wurde am Pfingstmontag 5. Juni 1995 in der St. Galler Kathedrale gefeiert.