Viele Kirchenopfer, die im Laufe des Jahres aufgenommen werden, sind bestimmt für die Linderung von entstandener Not in der Dritten Welt oder für kirchliche Sozialarbeit in den Missionsländern. Am Eidgenössischen Bettag soll die Kollekte in den katholischen Gottesdiensten aller Bistümer in der Schweiz jedoch der Behebung von Notlagen im kirchlichen Bereich des eigenen Landes zugute kommen. Es ist Aufgabe der Inländischen Mission (IM), des ältesten kirchlichen Hilfswerkes in der Schweiz, die Seelsorge in wirtschaftlich eher schwachen Gegenden oder Randregionen, wo es keinen Finanzausgleich gibt, finanziell sicher zu stellen. Ferner unterstützt sie im Auftrag unserer Bischöfe Seelsorgende in eigentlichen Notlagen. Ihre Zahl ist in einzelnen Regionen immer noch erstaunlich gross. Schliesslich leistet die IM in engem Kontakt mit den Bistümern Beiträge an die Restauration von Kirchen, Kapellen oder Klöstern, wenn die Trägerschaft (Pfarreien, Kirchgemeinden oder Ordensgemeinschaften) allein unmöglich für die Kosten aufzukommen in der Lage sind. Aus den Erträgen des letztjährigen Bettagsopfers konnte die IM rund 750’000 Franken an Pfarreien oder regionale Seelsorgestellen überweisen. Rund eine Viertelmillion ist darüber hinaus an Seelsorgende weitergeleitet worden.
Als Verantwortlicher in der Bischofskonferenz für die Hilfswerke in der Schweiz bitte ich alle hiefür zuständigen Seelsorgenden in den Pfarreien und Seelsorgeeinheiten/ Seelsorgeverbänden/Seelsorgeräumen um ein ernsthaftes Engagement für die Erhebung dieses seit Jahrzehnten im September erbetenen Kollektenbeitrages. Wenn am Bettag ökumenische Gottesdienste an die Stelle von Eucharistiefeiern treten, darf der Einzug auf ein anderes geeignetes Wochenende verlegt werden.
Ganz herzlich danke ich allen für das bisher immer wieder bekundete Wohlwollen für dieses wichtige kirchliche Hilfswerk und für jede mögliche materielle wie geistige Unterstützung.