Die drei Landeskirchen und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund rufen die Mitglieder des Ständerates auf, das Asylrecht nicht noch weiter zu verschärfen. Vier Hauptanliegen sind dabei von ausschlaggebender Bedeutung.
Der Ständerat berät in seiner Frühjahressession unter anderem auch über die Asylgesetzrevision. Unser Land befindet sich heute weniger denn je in einem Asylnotstand. Aus diesem Grund rufen die drei Landeskirchen und der Schweizerische Israelitischer Gemeindebund die Ständerätinnen und Ständeräte in einem Brief auf, das Asylrecht nicht noch weiter zu verschärfen. Folgende Anliegen sind zentral:
Humanitäre Aufnahme
Ein Ersatz der «Humanitären Aufnahme» durch die «Vorläufige Aufnahme» bedeutet vom Konzept her, dass die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem aysl- in den ausländerrechtlichen Bereich verschoben wird, was einem breiten Flüchtlingsverständnis widerspricht und die Schweiz in eine Isolation innerhalb Europas führt.
Entzug oder Einschränkung der Nothilfe
Nothilfe kann nicht gekürzt oder verweigert werden, ohne die verfassungsmässigen Grundrechte zu verletzen. Gemäss Art. 12 der Schweizerischen Bundesverfassung hat jeder Mensch in einer Notlage Anrecht auf Hilfe.
Ausdehnung des Sozialhilfeausschlusses auf alle abgewiesenen Personen
Die drei Landeskirchen und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund rufen die Mitglieder des Ständerates auf, den Sozialhilfeausschluss nicht einfach auf alle abgewiesenen Asylsuchenden auszudehnen, sondern mittels Beratung und Wiedereingliederungshilfe Anreize für eine freiwillige Rückkehr zu schaffen.
Nichteintretensentscheid bei Papierlosigkeit
Das Schweizer Asylrecht darf nicht so ausgestaltet werden, dass tatsächlich Verfolgte, wenn sie keine Papiere vorweisen können, von einem Verfahren ausgeschlossen werden. Denn gerade wer verfolgt wird, kann oft nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Gesuchsstellung Reisepapiere vorlegen.