Das Bistum St.Gallen bedauert und ist enttäuscht, dass im Entscheid des Bundesgerichts die konfessionelle Neutralität in einer Art und Weise verstanden wird, die die Tradition und Verankerung des Bildungswesens innerhalb der christlichen Bildungskultur ablehnt.
Es zeigt sich, dass eine vertiefte Diskussion über die Zusammenhänge von Neutralität, Religionsfreiheit und Wertevermittlung nötig ist.
Die Bistumsleitung wird sich eingehend mit dem Entscheid befassen, sobald das Urteil publiziert ist.