Das Bistum St.Gallen hat vom Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen gegen Personen aus dem kirchlichen Umfeld, welche auf Anzeige der kirchlichen Verantwortlichen hin eingeleitet wurden, Kenntnis genommen.
Die aus den Verfahren resultierenden Erkenntnisse fliessen in die zwei noch hängigen kirchenrechtlichen Untersuchungsverfahren ein. Diese können nach dem jetzt erfolgten Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens nun fortgesetzt werden. Im kirchlichen Verfahren kann die Verjährung aufgehoben werden. Bestehende kirchenrechtliche Vorsichtsmassnahmen gegen diese zwei Personen bleiben bis zum endgültigen Abschluss des kirchenrechtlichen Verfahrens in Kraft. Die Entscheidung, ob und wann diese aufgehoben werden, obliegt der Disziplinarsektion des Dikasteriums für die Glaubenslehre.
Das Bistum St.Gallen führt seine Präventions- und Aufklärungsarbeit hinsichtlich jeder Art von unrechtmässigen Verhalten uneingeschränkt fort und arbeitet weiterhin eng mit staatlichen Behörden zusammen.
