Seit 30 Jahren gibt es ein mit dem Bund partnerschaftlich geregeltes Angebot für die seelsorgliche Beratung und Begleitung von Asylsuchenden in den Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen.
Das Arbeitsumfeld der Seelsorge hat sich mit der Neustrukturierung des Asylbereichs 2019 stark verändert. Deshalb haben das SEM, die drei Landeskirchen und der Verband Schweizerischer jüdischer Fürsorgen (VSJF) 2022 den Entschluss gefasst, die bisherige Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2002 den heutigen Anforderungen anzupassen. In Ergänzung dazu haben die Religionsgemeinschaften auch die zweite Grundlage, das Leitbild für die seelsorgliche Tätigkeit aus dem Jahr 2009, überarbeitet. Die Revision dieser beiden Dokumente bot gleichzeitig die Gelegenheit, die Integration der muslimischen Seelsorge nun auch formell zu vollziehen.
Auf Seiten der Religionsgemeinschaften beteiligte sich die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS), der VSJF und die Christkatholischen Kirche der Schweiz (CKK) sowie die Föderation Islamischer Dachorganisationen (FIDS) am Revisionsprozess. Am 6. November 2024 wurden die Neuauflage der Rahmenvereinbarung und die neuen Leitlinien für die Seelsorge von den Religionsgemeinschaften und dem SEM in Wabern bei Bern unterzeichnet.
«Seelsorge in Bundesasylzentren wendet sich ihrem Gegenüber bedingungslos zu. Sie begleitet, stärkt, stützt und hält mit aus. So können Räume des Mensch-Seins entstehen, wie sie in einem Bundesasylzentrum, einer solchen öffentlichen Institution, sonst kaum möglich wären.» Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz