In den Bistümern und Kantonen werden seit längerem Massnahmen getroffen, um dem Risiko von sexuellen Übergriffen präventiv zu begegnen und Betroffene zu unterstützen. Im Bistum St.Gallen existiert seit 2002 das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe, seit 2017 eine Ombudsstelle sowie seit 2023 eine Anlaufstelle für Missbrauch geistlicher Macht. Zudem gibt es seit 2016 ein Schutzkonzept und eine Kommission Schutz und Prävention, die regelmässig obligatorische Präventionskurse veranstaltet.
Das wissenschaftliche Pilotprojekt hat im September 2023 aufgezeigt, dass noch viel Arbeit ansteht.
Den Auftrag für die historische Studie hatten die drei nationalen Organisationen der römisch-katholischen Kirche der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – in Auftrag gegeben. Nun erarbeiten sie auf nationaler Ebene weitere Massnahmen. Zentrales Anliegen ist, den Missbrauch in den eigenen Reihen noch entschiedener zu bekämpfen und Betroffene zu unterstützen.
- Die unabhängige Beratung von Betroffenen soll künftig ausschliesslich durch die staatlich anerkannten Opferberatungsstellen erfolgen. Die kircheninternen Melde- und Fallbearbeitungsstrukturen werden zusammen mit externen Fachleuten überprüft und weiterentwickelt.
- Externe psychologische Abklärungen sollen gewährleisten, dass nur Personen in den kirchlichen Dienst gelangen, die für die pastorale Arbeit mit Menschen geeignet sind.
- Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden schweizweit einheitliche Standards eingeführt, um beispielsweise Versetzungen bei Fehlverhalten zu unterbinden.
- Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird fortgesetzt, erneut in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich. Die Resultate werden 2027 präsentiert.
- Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen verpflichten sich, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren.
- Ein nationales kirchliches Gericht soll die einheitliche Rechtsprechung in allen Bistümern der Schweiz gewährleisten. Betroffene sollen Verfahrensrechte erhalten. Zudem soll das Gericht auch kirchenexterne Juristen und Juristinnen umfassen.
Informationen zum Stand der Arbeiten sowie eine Übersicht aktueller Beratungsstellen für Betroffene liefert die Projektwebseite.
Die Medienmitteilung und das Faktenblatt zu den beschlossenen Massnahmen findet ihr hier:
Bei Fragen wendet euch bitte an uns.
Im wissenschaftlichen Folgeprojekt 2024 bis 2026 beziehen die Forschenden der Universität Zürich die Perspektive von Betroffenen und anderen Zeitzeuginnen und -zeugen verstärkt ein. Wer bereit ist, mit dem Forschungsteam über sexuellen Missbrauch und den Umgang der Kirche damit zu sprechen, kann über folgende Adressen Kontakt mit den Forschenden aufnehmen: forschung-missbrauch[at]hist.uzh.ch, recherche-abus[at]hist.uzh.ch oder ricerca-abusi[at]hist.uzh.ch.