Das Bistum St.Gallen und der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen begrüssen und unterstützen die kommunizierten Massnahmen auf nationaler Ebene. Auf kantonaler Ebene arbeitet die dual-paritätische Kommission mit je zwei Mitgliedern des Bistums sowie des Katholischen Konfessionsteils seit Veröffentlichung der Pilotstudie intensiv an Massnahmen. Ziel ist es unter anderem, eine gemeinsame Trägerschaft aller in den Vollzug des Schutzkonzepts involvierter Gremien zu schaffen, sowie die Zusammenarbeit mit der Opferhilfe SG-AR-AI als unabhängige Anlaufstelle und mit staatlichen Behörden vor Ort sicherzustellen. Das betreffende Präventions- und Schutzreglement ist momentan in der Vernehmlassung. Fest steht: Die dual-paritätische Kommission wird die Arbeit auf kantonaler Ebene trotz der nun kommunizierten Massnahmen weiterführen. Die Angebote der bestehenden Anlaufstellen – Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe, Ansprechpersonen Missbrauch geistlicher Macht, Ombudsperson und die Opferhilfe SG-AR-AI – bleiben bis zur Umsetzung eines neuen Präventions- und Schutzreglements bestehen und stehen Betroffenen im Bistum St.Gallen weiterhin zur Verfügung.
Das Bistum St.Gallen und der Katholische Konfessionsteil des Kantons St.Gallen betonen die Wichtigkeit dieser Angebote auf kantonaler Ebene und danken den Mitarbeitenden der Fachstellen und insbesondere des Fachgremiums für ihre wertvolle Arbeit und den geleisteten Mehraufwand. Bistum und Katholischer Konfessionsteil sind überzeugt, dass sich die kantonalen und nationalen Massnahmen gut ergänzen und dass diese einen weiteren wichtigen Schritt zur künftigen Prävention von Missbrauchsfällen darstellen.