Seit dem Jahr 2011 ist Dr. Claudius Luterbacher-Maineri Mitglied des Rates Freiburger Insitut für Religionsrecht, nun hat ihn der im Institutsrat zu seinem Präsidenten ernannt. Als Kanzler des Bistums St. Gallen befasst er sich mit religionsrechtlichen Fragen sowohl in Referaten und Publikationen als auch in der Praxis. Er hat an der Universität Freiburg Theologie und Ökonomie sowie an der Universität Straßburg Kirchenrecht und Staatskirchenrecht studiert.
Weiterentwicklung des staatlichen Religionsrechtes
Der Institutsrat beaufsichtigt und begleitet die Arbeit des von Prof. Dr. René Pahud de Mortanges geleiteten Institutes für Religionsrecht. Dieses beschäftigt sich in seiner Forschung mit den Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften und mit den Rechtssystemen der Religionsgemeinschaften. Seine Forschungsergebnisse stellt es der Öffentlichkeit zur Verfügung, dies mit dem Ziel, einen Beitrag zur zeitgenössischen Weiterentwicklung des staatlichen Religionsrechtes zu leisten.
Studien zu aktuellen gesellschaftlichen Fragen
Das zweisprachige Institut vertritt eine offene Haltung gegenüber den verschiedenen Konfessionen und Religionen. Neuere Studien befassen sich unter anderem mit der staatlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften, dem Themenbereich Religion in der Schule, der Spitalseelsorge, der Kirchensteuer juristischer Personen und den konfessionellen Abteilungen auf öffentlichen Friedhöfen.