Am Dienstag, 3. Dezember 2024, wurde mit dem ersten Synodalitätstag die gesamtschweizerische synodale Erprobungsphase (2025-2029) eröffnet. Die jährlich geplante Begegnung zwischen der SBK, der Synodalitätskommission und dem Präsidium der RKZ dient der gemeinsamen Reflexion über die Entwicklung der Synodalität. Dazu gehören besonders der Austausch über laufende Prozesse und die Themenfindung für die Erprobungsphase. Der erste Synodalitätstag fand unmittelbar nach dem Abschluss der Bischofssynode in Rom über Synodalität statt. Deren Schlussdokument bildet für die katholische Kirche in der Schweiz eine gute Basis für die Weiterarbeit. Die Anwesenden tauschten sich über die zentralen Impulse der Bischofssynode aus und bedachten den weiteren Weg in der Schweiz. Ausführlichere Informationen zu diesem wichtigen Schritt zur Förderung von Synodalität in der katholischen Kirche in der Schweiz finden sich demnächst auf synodal.ch.
Bischof Charles Morerod zum neuen Präsidenten gewählt
Die SBK hat ein neues Präsidium für die Amtsperiode 2025-2027. Ab dem 1. Januar 2025 wird Charles Morerod, Bischof von Lausanne-Genf-Freiburg, Präsident der SBK, Joseph Maria Bonnemain, Bischof von Chur, Vizepräsident und Josef Stübi, Weihbischof des Bistums Basel, drittes Mitglied des Präsidiums.
Neue ökumenische Koordinationsstelle «Seelsorge im Gesundheitswesen»
Die SBK hat den Kooperationsvertrag für die nationale ökumenische Koordinationsstelle «Seelsorge im Gesundheitswesen» (SeeliG) genehmigt. Dieses wegweisende Projekt stärkt die ökumenische Zusammenarbeit der katholischen und evangelisch-reformierten Kirchen und sichert ihre Präsenz im Gesundheitswesen auf nationaler Ebene. Am Mittwoch, dem 4. Dezember, haben Vertretungen der SBK, der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) und der Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) diesen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Die Koordinationsstelle wird ihre Arbeit im Frühjahr 2025 aufnehmen. Sie soll sicherstellen, dass die Stimme der beiden christlichen Kirchen in den gesundheitspolitischen Debatten Gehör findet und die kirchliche Seelsorge weiterhin als unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens wahrgenommen wird. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Medienmitteilung.
Künftiges nationales kirchliches Strafgericht
Im Rahmen der Umsetzung des letzten Jahres betroffenen Massnahmen zur Aufarbeitung der Missbräuche im kirchlichen Umfeld in der Schweiz hat die SBK bekanntlich die Errichtung eines nationalen kirchlichen Strafgerichtes geplant. Die Apostolische Signatur hat nun das Nihil obstat zur Errichtung eines solchen Gerichtes erteilt. Derzeit bereitet eine aus erfahrenen Fachleuten bestehende Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bischof Joseph Maria Bonnemain das Errichtungsdekret bzw. die Statuten des Gerichts vor.
Weitere Beschlüsse
- Die SBK beschloss grundsätzlich die verpflichtende Einführung von Assessments für alle künftigen Seelsorgenden in der Schweiz. 2025 wird die SBK ein Dekret dazu veröffentlichen. Diese Massnahme soll die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten prüfen und damit auch die Prävention sowie den Schutz vor Missbrauch im kirchlichen Kontext weiter verbessern.
- Die SBK beschloss die 9. Nachalimentierung des Genugtuungsfonds an Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld.
Treffen mit dem Apostolischen Nuntius
Die Schweizer Bischofskonferenz hat am Montag, dem 2. Dezember, den Apostolischen Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Martin Krebs, zu einem brüderlichen Austausch empfangen.
Ernennungen
Dr. Martin Steiner als Mitglied der Jüdisch/Römisch-katholischen Gesprächskommission der SBK (JRGK).