Der Wahltag wird um 9 Uhr in der Kathedrale mit einer Messfeier mit der Bitte um den Heiligen Geist eröffnet. Um 10.15 Uhr versammelt sich das Parlament des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen zu einer ausserordentlichen Sitzung im Kantonsratssaal; ihm ist es erlaubt, maximal drei Kandidaten als ‘mindergenehm’ zu bezeichnen. Die Sitzung ist nicht öffentlich.
Gebet und Wahl
Das Domkapitel wird sich am Nachmittag zur Wahl versammeln. Um 14.30 Uhr ziehen die 13 Kanoniker zum gemeinsamen Gebet mit den Gläubigen in die Kathedrale ein. «Das Domkapitel freut sich auf viele Gläubige aus dem ganzen Bistum, um gemeinsam um den Heiligen Geist zu beten und die Wahl mit hoffnungsvollen Gedanken zu begleiten». Nach Abschluss der Andacht begibt sich das Domkapitel in die Sakristei, um den neuen Bischof zu wählen Der Name des neuen Bischofs bleibt bis zur Bestätigung durch Papst Franziskus geheim. Das Domkapitel rechnet mit zwei Tagen.
Verkündigung des Namens
Nach der Ernennung durch den Papst werden Nuntiatur und Domkapitel den Termin für die Verkündigung des Namens bekannt geben. Um 12 Uhr des besagten Tages kann der Name bekannt gegeben werden. Es läuten die Glocken der katholischen Kirchen des Bistums. Möglicherweise kann der Name des 12. Bischofs von St. Gallen nicht nur über die Medien, sondern auch direkt in der Kathedrale bekannt gegeben werden. Zeitnah wird sich der neue Bischof den Medien persönlich vorstellen (separate Einladung folgt).
Das Domkapitel erwartet, dass der Papst mit der Ernennung des neuen Bischofs, den Rücktritt von Bischof Markus offiziell annehmen und ihn zum Apostolischen Administrator ernennen wird. Mit der Weihe des Nachfolgers endet dann diese Zwischenphase. Mit der Bischofsweihe wird noch vor den Sommerferien gerechnet.
Neun-Tage-Gebet für das Miteinander und eine gute Wahl
Im Hinblick auf die Wahl am 23. April lädt das Domkapitel alle Gläubigen ein, für das Miteinander in der Kirche und für eine gute Wahl zu beten. In der Novene sind dafür Texte und Gebete aus verschiedenen Quellen vorgeschlagen. Beginn ist Montag, 14. April. Die Novene ist auf der Website bereit zum Download und liegt ab Montag gedruckt in der Kathedrale auf.
Wissenswertes zur Bischofswahl
Zusammensetzung des Domkapitels
Das Domkapitel des Bistums St. Gallen besteht aus fünf residierenden Domherren (Kanonikern), die als Berater und Mitarbeiter des Bischofs am Bischöflichen Ordinariat oder in der Stadt St. Gallen tätig sind, und acht nichtresidierenden Domherren, die als Pfarrer auf dem Land wirken – den Ruralkanonikern. Domdekan und Generalvikar Guido Scherrer, Mitglied der Bistumsleitung, steht dem Domkapitel vor. Die bekannteste, aber nicht einzige Aufgabe des Domkapitels, ist jeweils die Wahl des neuen Bischofs. Das Domkapitel von St. Gallen hat, abweichend von den Bestimmungen im CIC (Codex Iuris Canonici – Kodex des kanonischen Rechts), ein eigentliches Bischofswahlrecht. Grundlage dafür ist die Päpstliche Bulle Instabilis rerum humanarum natura von 1847.
Mitglieder des Domkapitels
Guido Scherrer, Generalvikar und Domdekan
Beat Grögli, Dompfarrer und Kanonikus
Roman Giger, Residentialkanonikus
Albert Wicki, Residentialkanonikus
Felix Büchi, Residentialkanonikus
Josef Benz, Ruralkanonikus
Erich Guntli, Ruralkanonikus
Lukas Hidber, Ruralkanonikus
Emil Hobi, Ruralkanonikus
Marjan Marku, Ruralkanonikus
Reto Oberholzer, Ruralkanonikus
Mathai Ottapally, Ruralkanonikus
Michael Pfiffner, Ruralkanonikus
Das Katholische Kollegium
Das Katholische Kollegium ist das Parlament und damit die Legislative des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St.Gallen. Es zählt 180 Mitglieder und wird von den Kirchbürgerinnen und Kirchbürgern gewählt. Zweimal jährlich versammelt sich das Kollegium zu einer ordentlichen Sitzung. Diese finden in der Regel im zweiten und vierten Quartal statt.
Der Ablauf der Bischofswahl bis jetzt:
Gemäss kanonischem Recht sind die Bischöfe aufgerufen, dem Papst nach Vollendung des 75. Lebensjahres ihren Rücktritt anzubieten. Bischof Markus Büchel hat seine Demission wenige Tage vor seinem 75. Geburtstag am 9. August 2024 angeboten.
Bereits per 13. August 2024 ist über den päpstlichen Nuntius in Bern, Erzbischof Martin Krebs, eine Antwort eingetroffen. Papst Franziskus lässt Bischof Markus im Amt. Das Domkapitel hat den Auftrag erhalten, mit den Vorbereitungen zu Bischofswahl zu beginnen.
Das Wahlverfahren begann mit einer breit angelegten Konsultation zu den wichtigen Eigenschaften eines zukünftigen Bischofs. Am 20. August 2024 erhielten Seelsorgerinnen und Seelsorger, diözesane und pfarreiliche Räte, Klöster, Administrationsrat und diverse weitere Gremien Post vom Domkapitel des Bistums St. Gallen. Im Sinne der Synodalität waren die Gläubigen gebeten, in Gruppen an der Konsultation teilzunehmen.
Am 9. September 2024 war die Konsultation zur Bischofswahl abgeschlossen. 1305 Personen haben in 173 Gesprächsgruppen an der Konsultation teilgenommen. Der Heilige Stuhl und das Katholische Kollegium genehmigte zudem die Erweiterung des Kandidatenkreises: Es können nicht nur inkardinierte Priester Bischof werden, sondern auch alle Priester mit einer bischöflichen Missio im Bistum St.Gallen. Der Kreis erweitert sich so von 30 auf 60 Personen.
Das Domkapitel nahm die Ergebnisse der Konsultation in ihre Überlegungen auf. Die 13 Kanoniker haben in mehreren Tagen der Aussprache und des Gebetes die Liste erstellt. Die sechs Namen wurden an den päpstlichen Nuntius Erzbischof Martin Krebs in Bern weitergeleitet. Er hat Informationen über die Kandidaten eingeholt und die Liste nach Rom weitergeleitet.
Die Sechserliste ist durch Rom geprüft worden und wurde dem Domkapitel am Dienstag, 8. April 2025 zurückgesandt. Der Wahltermin wurde auf Mittwoch, 23. April 2025 festgelegt.