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11.12.2015

Vertragsunterzeichnung

Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen SBK und RKZ

Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen SBK und RKZ

 

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) sind übereingekommen, ihre Zusammenarbeit neu und verbindlicher zu regeln.

Konkret handelt es sich um den Abschluss von zwei Vereinbarungen: Die eine befasst sich mit den Grundsätzen dieser Zusammenarbeit (Zusammenarbeitsvereinbarung), die andere mit der Koordination der pastoralen und der finanziellen Entscheide im Zusammenhang mit den pastoralen Aufgaben auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene (Mitfinanzierungsvertrag). Beide Dokumente sind heute in Bern durch die Präsidenten von SBK und RKZ, Bischof Markus Büchel und Hans Wüst, unterzeichnet worden.

Grund für die Neuregelung der Zusammenarbeit sind der gesellschaftliche Wandel und die Veränderungen der Religionslandschaft, welche die katholische Kirche in der Schweiz mit grossen Herausforderungen konfrontieren. Diese betreffen nicht zuletzt Fragen des Verhältnisses zum Staat und der zukunftstauglichen Organisation und Finanzierung des kirchlichen Lebens. Angesichts dieser Herausforderungen gewinnt das verbindliche Miteinander von den pastoralen und den staatskirchenrechtlichen Instanzen an Bedeutung.

Die Zusammenarbeitsvereinbarung gründet auf der gegenseitigen Anerkennung von SBK und RKZ in ihren unterschiedlichen Aufgaben, Verantwortungsbereichen, Kompetenzen und Rollen. Als Bereiche der Zusammenarbeit nennt das Dokument neben der Finanzierung pastoraler Aufgaben die Positionierung in Fragen des Verhältnisses von Kirche und Staat sowie der Stellung der Kirche in der Gesellschaft, die gegenseitige Information und die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit bei jenen Themen, die für beide Partner von Bedeutung sind. Konkret ist dafür die Schaffung eines gemeinsamen Gremiums vorgesehen, das die Zusammenarbeit auf strategischer und operativer Ebene gestalten soll.

Der neue Mitfinanzierungsvertrag wurde nötig, weil der bestehende Vertrag zwischen SBK, RKZ und Fastenopfer nach der Neuregelung des Inland-Engagements von Fastenopfer Ende 2017 aufgelöst wird. Der Vertrag regelt insbesondere das Zusammenwirken zwischen den Organen der SBK und der RKZ bei der Zuweisung der finanziellen Mittel an kirchliche Einrichtungen auf nationaler und sprachregionaler Ebene.

Materiell handelt es sich bei der Mitfinanzierung um einen Betrag von derzeit rund 9.5 Millionen Franken. Damit werden namentlich die Schweizer Bischofskonferenz, ihr Generalsekretariat und ihre Gremien, die kirchlichen Medienzentren in den drei Sprachregionen, kirchliche Bildungseinrichtungen, Organisationen für die Jugendpastoral und die Migrantenseelsorge sowie zahlreiche Institute und Fachstellen unterstützt.

 

Freiburg und Zürich, den 11. Dezember 2015     

 

Walter Müller, Informationsbeauftragter der SBK

Daniel Kosch, Generalsekretär der RKZ

 

Weitere Informationen und Unterlagen:http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/abschluss-einer-zusammenarbeitsvereinbarung-zwischen-sbk-und-rkz

Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
1701 Freiburg i. Ü.

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