Gleich vier Kanoniker sind am Samstagabend in der Kathedrale von Domdekan Markus Büchel ins Domkapitel eingesetzt worden, haben dem Bischof ihre Unterstützung gelobt und dazu Stillschweigen – etwas, das bei der kommenden Bischofswahl auf die Probe gestellt werden wird.
Das st. gallische Domkapitel besitzt gemäss päpstlicher Bulle von 1847 das Recht, aus den Diözesanpriestern den Bischof zu wählen. Es ist daher nicht unwichtig, wer im Domkapitel mitwirkt und bei einer Vakanz die Sechserliste erstellt. Bei der Bestellung des 13-köpfigen Domkapitels sind die staatskirchenrechtlichen Organe in die Verantwortung miteingebunden. Der katholische Administrationsrat kann nämlich zwei der vier Residentialkanoniker wählen und bei der Wahl der acht Landkanoniker hat er ein Mitspracherecht; den Domdekan wählt er aufgrund eines Dreiervorschlages des Bischof aus den Reihen der Kanoniker.
Sorge tragen zum speziellen Recht
Das Recht der St. Galler Ortskirche, den Bischof selbst zu wählen, gehört heute zu den seltenen kirchlichen Rechten. Zu diesem müsse denn auch Sorge getragen werden, sagte Domdekan Markus Büchel bei der Einsetzung von Felix Büchi, Guido Scherrer, Bernhard Sohmer und Alfons Sonderegger. Nach dem öffentlich abgelegten Gelöbnis, dem Bischof und der Kirche treu zu dienen, erhielten die vier Kanoniker das Domherren-Kreuz (in andern Bistümern werden die Kanoniker Domherren genannt).
Von den vier Kanonikern sind nur zwei ganz neu. Mit seinem Amtswechsel vom Pfarrer zum Regens ergab sich bei Guido Scherrer auch ein Wechsel vom Landkanoniker zum Residentialkanoniker. Auf das Residentialkanonikat hatte seinerzeit Bernhard Sohmer demissionieren müssen, als er sein Regensamt zugunsten der Pfarreiseelsorge im Seelsorgerverband Mosnang-Mühlrüti-Libingen aufgegeben hatte; nun wurde er von Bischof Ivo wieder zum Landkanoniker ernannt.
Zum Landkanoniker ernannt hat Bischof Ivo auch Pfarrer Felix Büchi, Seelsorgeeinheit Sargans-Vilters-Wangs. Neu in zweifachem Sinn ist Pfarrer Alfons Sonderegger – ist er doch der erste Pfarrer im Residentialkapitel, der nicht unmittelbar am Bischofssitz tätig ist, sondern die Stadtpfarreien St. Otmar und Riethüsli betreut. Auch im Bischöflichen Ordinariat müssen immer mehr Aufgaben von Laien wahrgenommen werden.
Beim Nachtessen mit den Angehörigen und Vertretungen der Kirchgemeinden und Pfarreien gratulierte Hardy Notter als Präsident des mitverantwortlichen Katholischen Administrationsrates den vier neuen Kanonikern und überreichte ihnen eine Münze, die zum Abschluss der Kathedral-Restauration geprägt worden ist.
Felix Büchi dankte namens der vier Kanoniker für die Ehre, im Domkapitel mitwirken zu dürfen. Besonders freut ihn, dass mit ihm neben Georg Schmucki ein weiterer Vertreter einer Seelsorgeeinheit gewählt worden ist. Für ihn ein Zeichen des Aufbruchs, ein Zeichen auch dafür, dass Neues gewagt wird.
Die Residentialkanoniker sind Bischofsvikar Markus Büchel (Domdekan, Jg. 1949), Regens Guido Scherrer (1960), Pfarrer Alfons Sonderegger (1938), Dompfarrer Josef Raschle (1942), 1 Sitz vakant. Die Ruralkanoniker sind (in der Reihenfolge ihrer Einsetzung) Pfarrer Martin Schlegel, Widnau (1938); Dekan Jakob Fuchs; Heerbrugg (1931), Pfarrer Alfred Germann, Rapperswil (1943); Pfarrer Georg Schmucki, Niederuzwil (1942); Pfarrer Meinrad Gemperli, Wil (1936); Dekan und Pfarrer Josef Wirth, Flawil (1950); Dekan und Pfarrer Bernhard Sohmer, Mosnang (1942); Pfarrer Felix Büchi, Sargans (1956).