Zum Schutzkonzept für die seelische, geistige und körperliche Integrität der Menschen im Bereich des Bistums St. Gallen ist ein Zusatz Umsetzung des Schutzkonzeptes in der Freiwilligenarbeit verabschiedet worden. Wesentliche Themen sind Regeln betreffend Einholung eines Sonderprivatauszuges, Prävention sowie Unterstützung und Begleitung im Alltag.