Kirchenrechtlich ist der Kanzler zusammen mit dem Bischof Unterzeichner von Dokumenten wie Ernennungen oder Weihedokumenten. Dr. Claudius Luterbacher wird Spezialaufgaben im Bereich Recht/Kirchenrecht wahrnehmen sowie im Auftrag des Bischofs Kontakte zu politischen Organisationen pflegen. Wie bisher bleibt er Beauftragter des Bistums für die Klöster.
Der künftige Kanzler ist in Abtwil (SG) aufgewachsen. Nach der Matura an der Kantonsschule St. Gallen hat er an der Universität Fribourg Theologie und Ökonomie mit dem Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre studiert. An dieses Studium schloss er eine interdisziplinäre Dissertation im Bereich der Wirtschafts- und Sozialethik an. Von 2003 bis 2008 war Claudius Luterbacher als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Sozialethik der theologischen Fakultät an der Universität Fribourg tätig. Dort hat er auch verschiedene Lehraufträge übernommen. 2007 bis 2009 hat er ein berufsbegleitendes Studium in Kirchen- und Staatskirchenrecht an der Universität Strasbourg abgeschlossen. Seit dem 1. Oktober 2008 war er als Fachmitarbeiter Kirchenrecht Mitglied des Ordinariatsrates (der Bistumsleitung). Claudius Luterbacher ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. (inf./Sabine Rüthemann)