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03.08.2012

Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid

Seit dem 1. April 2004 bekommen Asylsuchende, die einen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten haben, keine Sozialhilfe vom Bund. Bei Pfarrämtern, kirchlichen Sozialdiensten und Caritasstellen bitten vermehrt Menschen mit NEE um Überlebenshilfe.

Seit dem 1. April 2004 bekommen Asylsuchende, die einen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten haben, keine Sozialhilfe vom Bund. Bei Pfarrämtern, kirchlichen Sozialdiensten und Caritasstellen bitten vermehrt Menschen mit NEE um Überlebenshilfe.

Die Schweizer Bischofskonferenz empfiehlt das nachfolgende Communiqué des Bistums Basel allen in der Seelsorge Mitarbeitenden zur Kenntnisnahme:

Bei Pfarrämtern, kirchlichen Sozialdiensten und Caritasstellen bitten zunehmend mehr asylsuchende Personen mit einem Nichteintretensentscheid um Überlebenshilfe. Der Bischof und der Bischofsrat haben sich mit dieser neuen Not beschäftigt. Sie wird verursacht durch Gesetze und Regelungen, welche von unserem christlichen Menschenbild her hinterfragt werden müssen. Sicher sind die Probleme im Asylbereich sehr komplex, aber Massnahmen müssten auch die Würde der Menschen im Auge behalten. Sie dürfen nicht so gestaltet sein, dass Asylsuchende innert kürzester Zeit einen illegalen Status haben und auf der Strasse stehen. Nach der Bundesverfassung haben alle Menschen, die sich in der Schweiz aufhalten, Anrecht auf Nothilfe. Diese wird aber von den Kantonen oft ungenügend gewährt. Wir sind froh um die Sozialdienste und Caritasstellen, die sich sachkundig um diese Menschen in Not kümmern; wir sind froh um alle, die mit ihnen unterwegs sind. Sie verdienen unseren Dank und unsere Unterstützung.

  • Konkrete Not und die Option des Evangeliums, Menschen aus ihrer Not zu befreien, können in Spannung stehen zu Gesetzen und Massnahmen des Staates. Die Kirche steht in der Verpflichtung, in Not geratene Menschen zu unterstützen. Hilfe ist sinnvoll und wirksam, wenn sie sachkundig geschieht. Wir bitten die Seelsorgenden und die Gläubigen deshalb, sich zu informieren und bei Bedarf aktiv zu werden. In jedem Kanton ist die Situation anders. Regionale Caritasstellen, kirchliche Diakoniestellen, kirchliche Sozialdienste grösserer Ortschaften können mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen weiterhelfen. Wir danken den Seelsorgenden für ihr Engagement zur Linderung der Not der hilfesuchenden Menschen.
  • Die rechtlichen Fragen, welche mit einer Hilfeleistung verbunden sind, können nicht generell beantwortet werden. Konkrete Nothilfe, die geleistet wird, weil der Staat sie nicht leisten will, wird kaum illegal sein, wenn sie die Arbeit der Behörden nicht behindert. Jeder Mensch muss letztlich vor seinem Gewissen verantworten, was er tut.
  • Teilweise gibt es ökumenische Initiativen, die auf politischer Ebene die Frage angehen. Auf Grund der Stossrichtung des Evangeliums wünschen wir uns, dass in den Pfarreien das Bewusstsein für die vielen Nöte wächst, welche Menschen in die Migration treiben. So könnten auch auf politischer Ebene wichtige Grundwerte besser geschützt werden.
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Bistum St.Gallen
Klosterhof 6b / Postfach 263
CH-9001 St.Gallen
Telefon +41 71 227 33 40

Mail kanzlei[at]bistum-stgallen.ch

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