Bischofswahl
Am Ostermontag ist Papst Franziskus im Alter von 88 Jahren verstorben. Sein Tod macht uns traurig. Gleichzeitig hat er auch Einfluss auf die St.Galler Bischofswahl. Der neu gewählte Bischof muss jeweils nach der Wahl vom Papst ernannt werden; das heisst Bischofswahl und Ernennung sind verbunden. Nach Rücksprache mit dem Nuntius kann die Bischofwahl aus diesem Grund nicht am 23. April stattfinden und wird verschoben.
Die Sitzung des Kollegiums wurde nach Absprache von Administrationsratspräsident Armin Bossart und dem Präsidenten des Kollegiums Bernhard Krempl ebenfalls verschoben. Somit finden am 23. April weder die Wahlsitzung des Domkapitels noch die Sitzung des Kollegiums statt.
Das neue Datum für die St.Galler Bischofswahl steht noch nicht fest. Der Domdekan bleibt mit dem Nuntius in Kontakt.