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Bischöfliches Offizialat
Offizial

| Titus Lenherr (1942) ist in Jonschwil SG aufgewachsen und hat das Gymnasium in Immensee SZ besucht. Nach dem Noviziat und einem Teil seines Philosophie- und Theologiestudiums bei der Schweizerischen Missionsgesellschaft Bethlehem in Schöneck NW, ging er nach München, wo er 1967 auf die „Kath. Integrierte Gemeinde“ traf. Seine Studien, sein Berufsweg und seine Arbeit, als Lehrer, „Sachbearbeiter“, Jurist, Theologe, Kirchenrechtler und, nach der Priesterweihe 1983, als Priester, und auch die Orte seines „Wirkens“, in Deutschland, Tansania und Italien, waren durch die Bedürfnisse dieser Gemeinde bestimmt, bis er 2001 in die Schweiz zurückkehrte. Von 2001 bis 2008 war er Vikar an der Liebfrauenkirche in Zürich und Richter am kirchlichen Gericht in Zürich, darüber hinaus beauftragt mit der Katechumenen- und Konvertitenseelsorge. Seit 1.10.2008 ist er für das Bistum St. Gallen tätig. | Kontakt Offizial Bischöfliches Ordinariat Dr. Titus Lenherr Klosterhof 6b Postfach 263 9001 St. Gallen Tel: 071 227 34 75 E-Mail: lenherr(at)bistum-stgallen.ch
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Als Leiter eines Bistums besitzt der Bischof gesetzgebende, ausführende und richterliche Amtsgewalt. In der bischöflichen Leitungsvollmacht sind alle drei Funktionen vereint. Im praktischen Alltag gibt es jedoch auch eine gewisse Gewaltentrennung: Der Bischof regelt als Gesetzgeber das Leben im Bistum, in einzelnen Fragen zur Rücksprache mit dem Priesteramt oder dem Konsultorenkollegium verpflichtet. Ihm zur Seite stehen der Generalvikar und der Bischofsvikar, welche die Regelungen anwenden und in die Tat umsetzen, sie also ausführen.
Der Gerichtsvikar (der Offizial) übt zusammen mit dem Bischof und in seinem Auftrag die richterliche Funktion aus. Das Offizialat vollzieht also die Rechtsprechung im innerkirchlichen Bereich. Die Rechtsprechung umfasst den Schutz von Rechten, die Feststellung rechtlicher Tatsachen, die Verhängung von Massnahmen und Strafen, die Schlichtung von Streitfällen innerhalb der Rechtsanwendung. Es handelt sich hauptsächlich um innerkirchliche und geistliche Angelegenheiten (Gültigkeit von Taufen, Eheschliessungen, Priesterweihen, Ordensversprechen, Errichtung kirchlicher Stiftungen, Vermögensfragen, Amtsenthebungen, Laisierungsgesuche,...) und Straftaten (Häresie, Schisma, Entweihung der Eucharistie und heiliger Orte oder Sachen, öffentliche Gotteslästerung, Gewalt gegen eine geweihte Person, Missbrauch des Bussakraments, Amtsanmassung, Verletzung der Amtspflicht, Abtreibung oder andere schwere Verletzungen des göttlichen oder kirchlichen Rechtes).
Der Gerichtsvikar übt seine Tätigkeit aus zusammen mit Diözesanrichtern, Kirchenanwälten, Verteidigern und Notaren. Diese verschiedenen Dienste können auch Laien, das heisst ebenso Frauen, ausführen. Priester, Diakone und Laien sollten dafür eine entsprechende Ausbildung mitbringen. Die Tätigkeit selber ist wie im zivilen Recht an entsprechende Verfahrensvorschriften gebunden.
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Bistum St. Gallen Postfach 263 9001 St. Gallen Tel. 071 227 33 40
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