Priesterrat, Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger/-innen und Seelsorgerat beraten und informieren den Bischof, vermitteln Impulse aus Pfarreien und Dekanaten und nehmen Stellung zu Anfragen des Bischofs.
Priesterrat Der Priesterrat setzt sich zusammen aus den Dekanen, einem Delegierten der Ordenspriester, einem Delegierten der Andersprachigenseelsorger sowie zwei zusätzlich vom Bischof berufenen Priestern (z.B. Kapläne).
Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger/-innen Der Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger/-innen setzt sich zusammen aus je einem/einer von jedem Dekanat gewählten sowie zwei bis vier vom Bischof berufenen Laienseelsorgenden. Der Kreis der Diakone bennent zwei Mitglieder, die vom Bischof berufen werden. Die Studierenden des Bistums können maximal zwei Vertreter/-innen mit beratender Stimme entsenden.
Seelsorgerat Der Seelsorgerat setzt sich zusammen aus je zwei von den Dekanats- oder Pfarreiräten in den einzelnen Dekanaten gewählten, nicht hauptamtlich im kirchlichen Dienst stehenden Laien sowie vier bis acht vom Bischof berufenen Personen.
Spurgruppe für gesellschaftspolitische Fragen Die Spurgruppe der diözesanen Räte sensibilisiert und informiert die Räte und die Büros über aktuelle gesellschaftspolitische Fragen. Sie hilft damit den Räten, frühzeitig auf gesellschaftspolitische Herausforderungen zu reagieren.